Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigner-Pflichten (Vercharterer)

  1. Der Eigner verpflichtet sich, das Sportboot zum vereinbarten Termin in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen.  
  2. Sollten Teile der Ausrüstung bei einer vorangegangenen Vermietung verloren oder beschädigt worden sein, kann der Mieter nur vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn die Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist. 
  3. Sollte durch eine vorangegangene Vermietung ein Schaden entstanden sein, oder der Eigentümer durch einen anderen, von seinem Willen unabhängigen Gründen, nicht in der Lage sein das vereinbarte Sportboot zur Verfügung zu stellen, so hat der Eigentümer das Recht ein vergleichbares Boot zur Verfügung zu stellen (soweit vorhanden) oder den Mietpreis zu erstatten, ohne dass der Mieter Anspruch auf Schadensersatz stellen kann. Die Höhe der Preiserstattung richtet sich proportional nach der Dauer des Ausfalls. 
  4. Das Verfügungsrecht über das Sportboot wird dem Mieter übertragen in dem Moment wo er bestätigt (mündlich oder schriftlich) dass das Sportboot und die Antriebsmaschine betriebsfähig sind, und die Inhalte der Inventarliste an Bord. Danach sind alle Reklamationen des Mieters über die Ausrüstung und Tauglichkeit des Sportboots ausgeschlossen.  
  5. Die Versicherungspolice deckt nicht die an Bord befindlichen Personen gegen Unfallschäden ab, ebenfalls ist mitgebrachtes Inventar nicht mitversichert. 

Mieter-Pflichten (Charterer)

  1. Vermietet werden Sportboote (Flöße) an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen und wird kopiert).  
  2. Das Sportboot ist nur in ausreichend tiefem Wasser gestattet (mind. 80 cm). Das Befahren des Ufers ist untersagt. 
  3. Die angegebene Personenzahl darf nicht überstiegen werden. 
  4. Der Mieter verpflichtet sich mit dem gemieteten Sportboot alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und sich an die Regeln des Wassersports zu halten. Vorfahrtsregeln und „Wasserschilder“ sind auf dem Sportboot hinterlegt und müssen befolgt werden. 
  5. Kann das Sportboot durch Verschulden des Bootsführers nicht termingerecht weitervermietet werden, hat der Eigentümer Anspruch auf Nutzungsausfall und ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter für ausgefallene Mieten an den Folgetagen.
  6. Die Weitergabe des Sportbootes ist untersagt, soweit nicht anders mit dem Eigner abgesprochen.  
  7. Selbst bei schuldlosem Verursachen eines Schadens entbindet der Bootsführer ausdrücklich den Eigentümer von jeder Verantwortung als Eigner und haftet persönlich für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmungen, die er verursacht. Im Falle eines Ausfalls des Sportbootes ist der Mieter angehalten dem Eigner einen obligatorischen und vertragsmäßigen Schadensersatz vom doppelten Tagessatz der Immobilisierung des Sportbootes zu zahlen. Im Falle einer Beschlagnahmung ist der Mieter angehalten, den in der Versicherungspolice festgelegten Neuwert des Sportbootes innerhalb von 10 Werktagen zu erstatten. 
  8. Die Sicherheitszahlung ist bei Übergabe des Sportbootes in bar zu hinterlegen. Ist der Zustand bei Rückgabe zufriedenstellend, wird die Kaution sofort zurückerstattet Bei Terminüberschreitungen wird pro angefangene Stunde der doppelte Mietpreis von der Sicherheitszahlung abgezogen. 
  9. Treibstoff wird nach Betriebsstunden berechnet. Je  Stunde 12,00 EUR, abgerechnet wird im 15 Minutentakt. 
  10. Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt mit 15€. Bei grober Verschmutzung kann sich die Endreinigung verdoppeln.
  11. Bei Beschädigungen oder Verlust des Sportbootes oder eines Zubehörteils ist der Mieter verpflichtet die Reparaturkosten zu übernehmen oder angemessenen Ersatz zu liefern. Die Kaution wird in diesem Fall einbehalten, bis der Schaden beglichen ist, anfallende Kosten zur Schadensregulierung werden von der Kaution abgezogen.  
  12. Das Sportboot ist zum vorgeschriebenen Termin sauber und entladen abzugeben. Bei Verzögerungen wird vom Mieter ein doppelter Nutzungsausgleich gezahlt, ganz gleich, aus welchen Gründen die Verspätung verursacht wurde. Witterungsbedingte Schwierigkeiten berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. 
  13. Haustiere dürfen NICHT mit an Bord gebracht werden.
  14. Shishas oder ähnliche Geräte, die mit Kohle, Feuer oder ähnlichem benutzt werden sind untersagt. Bei Nichteinhaltung oder Missachtung kann der Zugang zum Floß untersagt werden, auf Kosten des Mieters. 
  15. Bodenberührungen ziehen eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes nach. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und Unfälle (auch an seiner Crew).  Die Kosten belaufen sich mindestens auf eine Krangebühr (ca. 200,00 EUR) zum überprüfen des Schadens und wird von der Firma Commodore Marina Importe, ansässig im NIXE Yachthafen Berlin Wannsee durchgeführt. Bei Sportbooten die in Potsdam angemietet wurden, sind die Überführungskosten ebenfalls vom Mieter zu tragen, diese berechnen sich nach der Fahrtzeit und des Zeitaufwands unserer Mitarbeiter. Hierfür ist ein Stundensatz von 60,00 EUR in Ansatz zu bringen. Die Fahrzeit hin und zurück zum Standort sind vom Mieter zu tragen, mindestens 2 Stunden. 
  16. Der Eigner hat das Recht bei berechtigten Zweifeln zur Befähigung der Schiffsführung vom Vertrag zurück zu treten unter Einbehaltung der Vertragsgebühren, oder einen befähigten Skipper zu vermitteln. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. 
  17. Der Mieter ist verpflichtet eine Versicherungsumlage für jedes Sportboot in Höhe von 15,00 EUR/Tag vor Ort oder online zu entrichten. 

Stornierungen 

 

  1. Bis 8 Wochen vor Termin ist gegen eine Gebühr von 30,00 EUR eine Stornierung möglich, auch eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist möglich
  2. Bis 4 Wochen vor dem Termin ist eine  Gebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Miete fällig. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich.
  3. Ab 4 Wochen vor dem Termin ist eine Gebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Miete fällig. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Es empfiehlt sich eine Reiserücktrittskostenversicherung.
  4. Krankheit: Zur Absicherung für solche Fälle raten wir allen Kunden im Zuge der Buchung zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Solltet ihr keine abgeschlossen haben, hoffen wir auf euer Verständnis, dass wir im Falle von Krankheit, selbst mit ärztlichem Attest, keine Ausweichtermine oder Erstattungen anbieten können. Gleiches gilt für Todesfälle.

Gerichtsstand 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Vorstehende Vertragsbedingungen werden anerkannt. Jegliche Nebenabsprachen bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform.